Meisterstücke
Wer kann Lehrling sein?
Jedermann.
Wer kann Geselle sein?
Der was kann.
Wer kann Meister sein?
Der was ersann.
Als Meisterprüfungsarbeit ist vom Prüfling eine von ihm frei gewählte Schreinerarbeit aus seinem Arbeitsgebiet anzufertigen. Gestaltung und Konstruktion müssen werksgerechte und charakteristische Grundtechniken des Schreinerhandwerks sowie spezielle Fertigkeiten aus dem Fachgebiet des Prüflings aufweisen.
Beurteilungsschwerpunkte in der Bundesrepublik für das Meisterstück im Schreinerhandwerk gilt:
Entwurf
Formgebung
Materialauswahl
Konstruktion
Funktion
Ausführung
Genauigkeit
Oberfläche
Beschläge
Kosten
Links sehen Sie das Meisterstück von Stefan Biermaier. Das Meisterstück wurde in Amerikanischem Nussbaum gefertigt. Es dient zur Unterbringung von Schmuck, Ketten und Uhren, die in den einzelnen Schüben Platz finden.
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